Spezialisierte Rechtsberatung an der Schnittstelle von Bankaufsichtsrecht, Genossenschaftsrecht und Kapitalmarktrecht – praxisnah, wissenschaftlich fundiert und mit langjähriger Erfahrung.
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Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verbinde ich langjährige praktische Erfahrung in der Rechtsabteilung eines Kreditinstituts mit wissenschaftlicher Expertise und anwaltlicher Beratung.
Hauptberuflich verantworte ich als Bereichsleiter Recht die rechtliche Steuerung einer Genossenschaftsbank. Darüber hinaus bin ich als Of Counsel für eine überregionale Wirtschaftskanzlei in projektbezogenen Mandaten tätig.
Mein besonderes Augenmerk liegt auf der Verbindung von regulatorischer Praxis und dogmatischer Durchdringung – unter anderem als Referent von Fachseminaren im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Diese Kombination aus Inhouse-Perspektive, anwaltlicher Beratung und akademischer Reflexion ermöglicht mir, Mandanten eine besonders fundierte und praxisnahe Rechtsberatung zu bieten.
Umfassende Beratung in allen Fragen des Bankaufsichtsrechts, der Anlageberaterhaftung, Wertpapierrecht und regulatorischen Anforderungen nach KWG, WpHG und MaComp.
Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere Genossenschafts-, GmbH- und Vereinsrecht, Satzungsgestaltung, Organhaftung und Corporate Governance.
Begleitung bei BaFin-Verfahren, Fit & Proper-Anforderungen, MaRisk-Umsetzung, Geldwäscheprävention und interner Compliance-Organisation.
Vertragsgestaltung und -prüfung, Forderungsmanagement, Schadensersatzrecht sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz und Betriebsvereinbarungen.
Sie haben ein rechtliches Anliegen oder möchten eine erste Einschätzung? Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
Termine nach Vereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.